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Wie setzen sich die Pflegeheimkosten zusammen?

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Die Kosten der stationären Pflege sind grundsätzlich in folgende Positionen unterteilt:

 

  • Pflegesatz: Mit ihm werden die Pflege und die soziale Betreuung finanziert. Der Pflegesatz wird nach Pflegegraden differenziert

 

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte „Hotelkosten“) umfasst unter anderem die Nebenkosten für das Apartment und die Zubereitung und das Bereitstellen von Speisen und Getränken.

 

  • Investitionskosten: Die Investitionskosten sind die Kosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischen Anlagen entstehen

 

Beispielrechnung für die stationäre Pflege mit dem Pflegegrad III (bei durchschnittlich 30,42 Tagen):

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Wichtig: Diese Aufstellung ist nur beispielhaft. Für ein konkretes Angebot, das Ihre persönlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt, können Sie sich gerne an die Verwaltung des Pflegeheimes wenden.

 

Seit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II am 01.01.2017 ist der Eigenanteil, also der von Ihnen selbst zu tragende Anteil der Pflegeheimkosten, in den Pflegegraden 2-5 (bis auf geringe Cent-Differenzen) gleich. Somit werden Sie auch dann nicht finanziell schlechter gestellt, wenn Sie in einen höheren Pflegegrad hochgestuft werden. Der Eigenanteil bei Pflegegrad 1 ist für einen Heimplatz höher als in den anderen Pflegegraden. Das ist politisch gewollt, da Menschen mit Pflegegrad 1 vorrangig zu Hause ambulant gepflegt werden sollen.

 

Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach den Pflegegraden und wird, unabhängig von eigenen finanziellen Mitteln, gewährt. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung.

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